: Abschiebe-Abc: Das Asylrecht
Daniel Lopez aus Angola,
27 Jahre
Osazuwa Omah aus Nigeria, 26 Jahre
Emanuel Thomas Tout aus Sudan, 23 Jahre
Owusu Mensa aus Ghana, 26 Jahre
Zhou Zhe Gun aus China, 43 Jahre
Abdullah J. aus Marokko
Amar Tair aus Algerien
Abijou Tilaye aus Äthiopien, 37 Jahre
N.N., Herkunft nicht bekannt, 22 Jahre
Kassimou-Djibril Ouro-Djobo Tchabangna aus Togo, 27 Jahre
N.N., Herkunft nicht bekannt, 30 Jahre
Yohannes Alemu aus Äthiopien, 28 Jahre
Seit dem 1. Juli 1993 haben sich mindestens diese zwölf Menschen in deutschen Abschiebegefängnissen umgebracht – seit dem 1. Juli 1993 gilt das neue Asylrecht. Das Asylrecht setzt sich zusammen aus Ausländer-, Asylverfahrens- und Asylbewerberleistungsgesetz.
Das neue Asylrecht hat das Grundrecht auf Asyl faktisch abgeschafft: Sowohl das Ausländergesetz als auch das Asylverfahrensgesetz wurden verschärft. Und auch das Asylbewerberleistungsgesetz: Die meisten Asylbewerber erhalten inzwischen kein Geld mehr, sondern Lebensmittel.
Herzstück der Asylverfahren ist die Anhörung. Oft allerdings werden die Antragsteller nicht ausreichend befragt, nur selten können sie Berufung einlegen. Manche AsylbewerberInnen müssen bis zu 18 Monaten in einem Gefängnis auf die „Zwangsrückführung“ in die Heimat warten.
1993 wurden laut Bundesinnenministerium 36.165 abgelehnte AsylbewerberInnen abgeschoben, 1994 waren es 33.947. Seit das neue Asylrecht gilt, sind die Asylbewerberzahlen gesunken. Nach Angaben des Ministeriums von 322.000 (1993) auf 127.000 (1994).
Quelle: Pro Asyl. Die vollständige Dokumentation erscheint demnächst unter dem Titel: „Wettlauf der Schäbigkeiten“. Adresse: Förderverein Pro Asyl, Postfach 101843, 60018 Frankfurt am Main.
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