: Taslima Nasrin: Regierung in Dhaka kann mich nicht schützen
Berlin (taz) – „Solange die Regierung von Bangladesch nicht gegen die islamistischen Gruppen vorgeht, die meine Ermordung fordern, kann ich nicht zurückkehren“, erklärte Taslima Nasrin gestern gegenüber der taz. Anfang der Woche hat ein Gericht in Dhaka entschieden, daß es tatsächlich zum Prozeß gegen die Schriftstellerin kommen wird. Wann dieser beginnt, ist noch offen.
Nasrin, die gegenwärtig in Berlin lebt, war im August vergangenen Jahres aus ihrer Heimat geflohen, nachdem islamistische Fundamentalisten ein Kopfgeld auf sie ausgesetzt hatten. Zudem hatte die bangladeschische Regierung Klage gegen die junge Frau eingereicht, weil sie die Diskriminierung der Frauen in der islamischen Rechtspraxis kritisiert hatte. Die Behörden stützten sich dabei auf ein noch aus der britischen Kolonialzeit stammendes Gesetz, das die „Verletzung religiöser Gefühle“ unter Strafe stellt.
In ihrem Gespräch mit der taz bekräftigte Taslima Nasrin gestern ihre Forderung, daß die Regierung in Dhaka ihre Klage zurückziehen und statt dessen jene Leute vor Gericht stellen solle, die sie bedrohen:
„Keiner von denen, die meine Ermordung fordern, ist bislang angeklagt worden!“ sagte Taslima Nasrin. Die fundamentalistischen Kräfte in Bangladesch seien so stark, daß es die Regierung nicht wage, dagegen vorzugehen.
Politiker haben im Parlament und in der öffentlichkeit gefordert, die Todesstrafe für Gotteslästerung einzuführen. Dies ist in Bangladesch bislang nicht geschehen, doch auch in der Regierungspartei gibt es einflußreiche Personen, die dies unterstützen. „Noch gibt es dafür keine Mehrheit, aber die Gefahr ist zu groß, daß die islamistischen Kräfte weiter an Einfluß gewinnen und plötzlich die Todesstrafe für Blasphemie eingeführt wird.“Jutta Lietsch
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