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PKK-Fahne verboten

Hannover Die rote Fahne der Arbeiterpartei Kurdistans und das Bild des PKK-Generalsekretärs Abdullah Öcalan sind verbotene Kennzeichen. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover entschieden. Damit gaben die Richter der Polizei recht, die am 22. Oktober 1994 eine Demonstration „zur Unterstützung des kurdischen Unabhängigkeitskampfes“ in Hannover aufgelöst hatte, weil mehrere Demonstranten Symbole der PKK und ihrer Auslandsorganisation ERNK trugen. dpa

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