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Nicht lebensverkürzend

■ Disziplinarverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren gegen den Chirurgieprofessor Christoph Broelsch wegen aktiver Sterbehilfe an einer 17jährigen Krebspatientin bereits eingestellt. Jetzt hat die Hamburger Wissenschaftsbehörde nachgezogen, auch sie ermittelt nicht weiter gegen den Mediziner. Aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnissen und einer Anhörung des Chirurgen hätte sich kein Anlaß zu förmlichen dienstrechtlichen Maßnahmen ergeben, hieß es gestern in einer Mitteilung der Behörde.

Dem Chefarzt des Universitätskrankenhauses Eppendorf (UKE) war vorgeworfen worden, bei einer aussichtslosen Notoperation vorsätzlich mit einer Schere die lebenswichtige Pfortader der todkranken 17jährigen Frau durchtrennt zu haben. Damit habe er aktive Sterbehilfe geleistet. Nachdem ein erstes Ermittlungsverfahren bereits im November 1992 eingestellt worden war, brachten Zeitungen den Fall im Februar 1993 an die Öffentlichkeit. Das veranlaßte die Staatsanwaltschaft, erneut zu ermitteln.

Die Anklagebehörde hatte das Verfahren gegen Broelsch allerdings schon am 19. Juni aus Mangel an Beweisen eingestellt. Begründet wurde die Einstellung der Ermittlungen damals damit, daß nicht festgestellt werden konnte, daß der Eingriff, den Broelsch bei einer Operation am 12. Dezember 1991 vorgenommen hatte, lebensverkürzend gewesen sei. Die Wissenschaftsbehörde hatte den Einstellungsbeschluß der Staatsanwaltschaft daraufhin überprüft, ob es zu Dienstpflichtverletzungen gekommen ist. lno

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