: Auschwitz-Prozesse
Die „Strafsache gegen Mulka u.a.“ in der am 19. 8. 1965 die Urteile gesprochen wurden, ist als der Auschwitz-Prozeß in die Geschichte eingegangen – dabei war er nicht der einzige, nicht der erste und auch nicht der letzte. Die deutsche Justiz hatte sich mit der Ahndung 20 Jahre Zeit gelassen. Daß auch ein anderer Umgang mit dem KZ-System möglich war, belegt das Beispiel Polen. Dort standen seit Kriegsende mehr als 600 Beschuldigte vor Gericht. 30 von ihnen wurden zum Tode verurteilt. Dem Prozeß von Frankfurt folgten bis 1981 noch fünf weitere, in denen teilweise lange Haftstrafen ausgesprochen wurden.
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