piwik no script img

Auschwitz-Prozesse

Die „Strafsache gegen Mulka u.a.“ in der am 19. 8. 1965 die Urteile gesprochen wurden, ist als der Auschwitz-Prozeß in die Geschichte eingegangen – dabei war er nicht der einzige, nicht der erste und auch nicht der letzte. Die deutsche Justiz hatte sich mit der Ahndung 20 Jahre Zeit gelassen. Daß auch ein anderer Umgang mit dem KZ-System möglich war, belegt das Beispiel Polen. Dort standen seit Kriegsende mehr als 600 Beschuldigte vor Gericht. 30 von ihnen wurden zum Tode verurteilt. Dem Prozeß von Frankfurt folgten bis 1981 noch fünf weitere, in denen teilweise lange Haftstrafen ausgesprochen wurden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen