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Armenische ChristInnen bekommen Asyl

Braunschweig. Armenische ChristInnen aus der Türkei müssen in Deutschland Asyl bekommen. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in zwei Grundsatzurteilen entschieden. Die Kammer sei zu dem Schluß gekommen, daß den armenischen ChristInnen bei ihrer Rückkehr in die Türkei mit großer Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung drohe, teilte das Gericht am Donnerstag mit. (AZ: 5 A 5290/93, 5 A 5064/94). dpa

Angesichts der sich verschärfenden Konflikte und der zunehmenden Fundamentalisierung in der Türkei hält es die Kammer für unverantwortlich, die ersten Pogrome gegen armenische Christen abzuwarten. Aufgabe des Asylrechts sei es vielmehr, auch schon dann Zuflucht zu gewähren, wenn auf eine demnächst anstehende Gefährdungslage geschlossen werden könne. dpa

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