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Staatsrat Hoppelsack soll gehen

■ Grüne Fraktion lehnt Untersuchungsausschuß ab / AfB dafür

Bei ihrer gestrigen Sitzung bekräftigte die grüne Fraktion die Auffassung, daß Staatsrat Hoppensack nach dem Tod des kurdischen Asylbewerbers Celal Akan zurücktreten muß: „Er ist verantwortlich für ein Verwaltungsverfahren, bei dem zeitliche Verzögerung und fehlende Bereitschaft, Entscheidungsverantwortung zu übernehmen, eine rechtzeitige Zusage zur Kostenübernahme einer Lebertransplantation verhinderte“.

Einen Untersuchungsausschuß wird es jedoch nicht geben, obwohl die Grünen einen entsprechenden Antrag vor einer Woche gemeinsam mit der AfB erwogen hatten. Anders als die AfB, die bei ihrer Forderung nach einem Untersuchungsausschuß bleibt, meinen die Grünen, daß die Fragen von politischer Tragweite bereits hinreichend geklärt sind. Bezüglich der Organsisationsstrukturen bei Behörde und Ämtern kündigten die Grünen einen Bürgerschaftsantrag an, der „endlich sicherstellen soll, daß mit der notwendigen Verwaltungsreform ernst gemacht wird“. Das schon seit März 94 vorliegende Ploenzke-Gutachten weise die Defizite nach.

Weitere Schritte behält sich die Fraktion vor, wenn der von der Sozialsenatorin mit der Untersuchung des Falles Akan betraute Jurist Hans-Dieter Jeserich seine Ergebnisse vorlegt. dah

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