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Möglicherweise Mord

■ Staatsanwalt: Gutachten liefert keinen gesicherten Mordvorwurf im Fall Barschel

Kiel (AFP) – Acht Jahre nach dem Tod des ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel in einem Genfer Hotel gibt es nach wie vor keinen sicheren Hinweis darauf, ob der CDU-Politiker ermordet wurde. Jüngste Berichte über ein neues Gutachten seien „in der Tendenz weitgehend falsch“, erklärte Generalstaatsanwalt Heribert Ostendorf gestern. Es gebe keinen sicheren Hinweis darauf, daß Barschel zur Zeit der Einnahme der tödlichen Giftstoffe bewußtlos war; allerdings gebe es „eindeutige Hinweise“, daß er ein weiteres Medikament mit dem Wirkstoff Methyprylon eingenommen hatte. Offen sei, wie dieses Medikament in Barschels Körper gelangte. „Wir gehen weiterhin von einem Anfangsverdacht aus, daß hier möglicherweise doch ein Mord vorliegt“, sagte Ostendorf.

Eine Nachfrage beim Münchner Toxikologen Ludwig von Meyer, dem Verfasser des neuen Gutachtens, habe ergeben, daß Barschel das Methyprylon entweder mehrere Stunden oder auch mehrere Tage vor seinem Tod eingenommen habe, erklärte Ostendorf. Damit bekräftigte das Gutachten „nicht den Mordvorwurf“. Es sei doch eher unwahrscheinlich, daß ein Mörder seinem Opfer mehrere Stunden vor der eigentlichen Tat ein Betäubungsmittel verabreiche. Das Gutachten war von der Lübecker Staatsanwaltschaft beim Institut für Rechtsmedizin der Universität München in Auftrag gegeben worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 1994 ihre Ermittlungen wiederaufgenommen, nachdem der Schweizer Toxikologe Hans Brandenberger ein Gutachten vorgelegt hatte. Darin hieß es, Barschel habe die tödliche Dosis Medikamente nicht selbst einnehmen können. Nach dem Gutachten muß Barschel bereits im Koma gelegen haben, als die tödliche Dosis des Schlafmittels Cyclobarbital in seinen Magen gelangte. Brandenbergers Fazit: Entweder wurde der CDU-Politiker ermordet, oder er hatte einen Selbstmord-Helfer.

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