Ramos Vega soll nach Spanien

■ Auswärtiges Amt erklärt: Mutmaßlicher ETA-Terrorist hat in Barcelona keine Folter zu erwarten. Das Kammergericht entscheidet noch diese Woche über die umstrittene Auslieferung des HIV-Kranken

Nach monatelanger Prüfung hat das Auswärtige Amt jetzt grünes Licht für die Auslieferung des mutmaßlichen ETA-Terroristen Benjamin Ramos Vega aus der Auslieferungshaft in Moabit nach Spanien gegeben. Der 32jährige, der im Januar aufgrund eines internationalen Haftbefehls in Berlin festgenommen wurde, wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Besitz von Sprengstoff vorgeworfen. Nach Auskunft der spanischen Behörden soll er mit der Berlinerin Gabriele K. für das „Kommando Barcelona“ der ETA konspirative Wohnungen in der katalanischen Hauptstadt angemietet haben. Das Auswärtige Amt bezieht sich in seinem Schreiben an das Bundesjustizministerium auf Angaben der Botschaft in Madrid und des Generalkonsulats in Bilbao. Nach deren Auffassung sei nicht zu befürchten, daß Ramos Vega in Spanien gefoltert werde. Es räumt jedoch ein, daß die konsultierten Behörden nur „allgemein zugängliche Quellen“ auswerten können und nicht die Möglichkeit haben, vor Ort eigene Untersuchungen anzustellen.

Nach Angaben von Justizsprecherin Uta Fölster liegt bereits ein Antrag der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht vor, die Auslieferung für zulässig zu erklären. Mit einer Entscheidung sei Mitte dieser Woche zu rechnen. Werde den Anträgen des Kammergerichts stattgegeben, so Fölster weiter, müsse das Bundesjustizministerium dies bewilligen. Das Auswärtige Amt rät in seinem Schreiben an das Bundesjustizministerium dem Berliner Senat davon ab, Ramos Vegas Auslieferung von Zusicherungen der spanischen Seite abhängig zu machen.

Nach Angaben von Vegas Anwältin Petra Schlagenhauf, die gegen die Ablehnung seines Antrags auf politisches Asyl Widerspruch eingelegt hat, ist die Bundesrepublik nach dem europäischen Auslieferungsabkommen zwar verpflichtet, Verdächtige nach Spanien auszuliefern. Eine Ausnahme bestehe jedoch bei „begründeten Hinweisen“ darauf, daß der dem Beschuldigten vorgeworfene Sachverhalt nicht zutreffe. Die im Haftbefehl aufgestellten Behauptungen seien durch Folter von Zeugen zustande gekommen.

Schlagenhauf und Vegas spanische Rechtsanwälte fordern, daß sich die Bundesrepublik ein Beispiel an Belgien nehmen solle. In Brüssel waren 1993 zwei ETA- Terroristen unter gleichem Verdacht wie Vega festgenommen worden, die aber nicht ausgeliefert werden.

Nach Angaben des Solidaritätskomitees „Benjamin Ramos Vega“ hat sich der Gesundheitszustand von Vega, der HIV—positiv ist, seit seiner Festnahme verschlechtert. Derzeit sind fast 600 Gefangene der baskischen Untergrundorganisation ETA auf über achtzig spanische Gefängnisse verteilt. Amnesty international und die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen kritisierten in den letzten Jahren wiederholt Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Mißhandlung und Isolationshaft. Barbara Bollwahn