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Zahlemann & Kinder

■ Väter müssen höheren Unterhalt zahlen. Aber immer mehr drücken sich

Berlin (taz) – Vom Januar 1996 an müssen „Zahlväter“ für ihre nichtehelichen Kinder, die bei der Mutter leben, mehr Alimente bezahlen. Das Justizministerium erhöhte die Regelbedarfssätze für den Kindesunterhalt um 20 Prozent. Wie das Ministerium bestätigte, steigt damit beispielsweise der Unterhalt für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr von derzeit 291 Mark auf 349 Mark im Monat.

Unterm Strich allerdings müssen die Väter nicht mehr berappen: Ab Januar 1996 wird auch das Kindergeld erhöht, das den Vätern zur Hälfte zugute kommt. Ein Vater eines Vorschulkindes muß daher letztendlich sogar 7 Mark weniger Unterhalt im Monat zahlen als zuvor, erklärte gestern Siegfried Willutzki, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, gegenüber der taz.

Die neue Rechnung hilft allerdings jenen Müttern wenig, die den unterhaltspflichtigen Ex-Partnern vergeblich nachrennen. Denn immer mehr Väter kommen ihrer Unterhaltspflicht nicht nach, sagte Willutzki. So ist die Zahl derjenigen, die Leistungen der sogenannten Unterhaltsvorschußkassen in Anspruch nehmen müssen, von 1993 bis 1994 um 20 Prozent auf 420.000 gestiegen. Da viele gutverdienende Mütter sich gar nicht erst bei der Vorschußkasse melden, geht Willutzki von einer Gesamtzahl von 850.000 Fällen aus, in denen Väter keinen Unterhalt leisten. Nicht immer seien die Väter „flitzen gegangen“. Viele könnten auch keinen Unterhalt zahlen, weil sie arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger seien. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat kürzlich darauf hingewiesen, daß sich eine ganze Reihe Unterhaltspflichtiger durch Arbeitslosmeldungen ihrer Verpflichtung entziehen würden. Barbara Dribbusch

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