Mit der Staatsanwaltschaft auf Du und Du: Wohl doch kein Subventionsbetrug
■ Verfahren gegen Mitarbeiter des Überseemuseums einstellen / Brüssel wußte vom Entwicklungshilfe-Geldfluß ans Museum
Das Ermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des Überseemuseums, das Anfang Februar mit einer spektakulären Beschlagnahme-Aktion der Staatsanwaltschaft begonnen hatte, wird aller Voraussicht nach eingestellt. Das bestätigte der zuständige Staatsanwalt Bernd Gabler jetzt auf Anfrage der taz.
Kistenweise hatte die Staatsanwaltschaft vor einem guten halben Jahr Akten und Computer des Überseemuseums beschlagnahmt. Anlaß war eine Strafanzeige, die die damalige Kultursenatorin Helga Trüpel vier Monate zuvor gegen den Leiter des Museums-Referats „Entwicklungsfragen Dritte Welt“, Götz M., gestellt hatte. Es bestand der Verdacht, daß M. bei seiner Beratertätigkeit für EntwicklungsprojekteSubventionen der Europäischen Gemeinschaft, die ausschließlich für gemeinnützige Nichtregierungs-Organisationen (NGO) gedacht waren, auf das Spendenkonto des Überseemuseums umgeleitet hatte. In einem Brief hatte M. gegenüber dem Kulturressort behauptet, auf diese Weise seit 1981 bei einem Umsatz von insgesamt 12 Millionen Mark „Geld und Sachwerte“ vor rund einer Million Mark dem Überseemuseum zugeführt zu haben. Insbesondere dieser Brief war für Trüpel Anlaß zu der Strafanzeige wegen des Verdachts auf „Subventionsbetrug“.
Die Auswertung der damals beschlagnahmten Akten habe nun jedoch ergeben, daß der in Brüssel für die Bewilligung der EU-Subventionen zuständige Beamte über den Bremer Umgang mit den Entwicklungshilfe-Geldern vollständig informiert gewesen sei, so Staatsanwalt Gabler. Womöglich müsse der EU-Beamte jedoch noch persönlich vernommen werden, bevor endgültig über das Ende des Ermittlungsverfahrens entschieden werden könne. Dies sei wahrscheinlich jedoch nur im Wege der internationalen Amtshilfe möglich und damit ziemlich kompliziert und zeitaufwendig. Deshalb rechnet die Staatsanwaltschaft mit einer endgültigen Entscheidung über das Ermittlungsverfahren erst bis Ende des Jahres.
Die Umwegfinanzierung des Überseemuseums über Entwicklungsgelder ist inzwischen beendet worden. Das letzte Projekt des Museums-Mitarbeiters Götz M., ein 290.000 Mark teures Fortbildungsprojekt für indonesische Fischer, war offiziell über das „Berufsbildungs-Institut“ (bbi) der Angestelltenkammer abgewickelt worden und ist seit dem 30. Juni „endgültig beendet“, wie bbi-Geschäftsführer Rauscher gestern versicherte. Die ursprünglich zwischen bbi und Überseemuseum vereinbarte Spende für die Mitarbeit von Götz M. hat das Museum nicht mehr angenommen.
Ase
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