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Letzter Aufschub

■ Abschiebung von Sudanesen richterlich genehmigt, aber gescheitert

Frankfurt (taz) – Die sieben Sudanesen, die auf dem Frankfurter Flughafen festgehalten werden, dürfen zwar abgeschoben werden, sie wurden es aber gestern nicht. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) hatte ihre Verfassungsbeschwerde endgültig abgewiesen. Der Bundesgrenzschutz brachte sie an Bord einer Lufthansa-Maschine nach Khartum. Dort wehrten sich die Männer aber derart handgreiflich, daß sich der Pilot aus Sicherheitsgründen weigerte, mit ihnen abzufliegen. Sie sollen, so der Bundesgrenzschutz, in den nächsten Tagen abgeschoben werden.

Die Sudanesen waren aus Angst vor politischer Verfolgung, Folter und Tod in einen dreiwöchigen Hungerstreik getreten. Zweimal hatte das Bundesverfassungsgericht ihre von einer Verwaltungsrichterin verfügte Abschiebung gestoppt. Die Evangelische Kirche von Hessen und Nassau (EKN) hatte versucht, Bundesinnenminister Kanther zum Einlenken zu bewegen. Kanther habe auch auf ein Bittschreiben des katholischen Bischofs von Limburg, Kamphaus, und des evangelischen Kirchenpräsidenten Steinacker positiv reagiert. Inzwischen sei ein sicheres afrikanisches Aufnahmeland gefunden worden. Ein Sprecher des Innenministeriums allerdings sagte, von der angeblichen Kanther-Zusicherung sei nichts bekannt.

Das Auswärtige Amt hatte dem Bundesverfassungsgericht schon Anfang September mitgeteilt, daß die sudanesische Regierung versichert habe, die Männer hätten „keine staatliche Verfolgung oder menschenrechtswidrige Behandlung zu befürchten“. Die Trägerverbände des Flughafen-Sozialdienstes, der die Sudanesen betreut hatte, protestierten scharf dagegen, daß der deutsche Staat einerseits die Menschenrechtsverletzungen im Sudan verurteile, andererseits während eines laufenden Asylverfahrens „Kontakt mit dem Verfolgerstaat aufnimmt“ und um Menschenleben „kungelt“. Heide Platen

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