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Sanfte Abschiebe-Wende

■ NRW: Neuer Erlaß für „Altfälle“ setzt rot-grüne Härtefallregelung um

Düsseldorf (taz) – Die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden dürfen alle zu den sogenannten Altfällen zählenden abgelehnten AsylbwerberInnen vorerst nicht abschieben. Das hat jetzt der neue Düsseldorfer Innenminister Franz-Josef Kniola (SPD) in einem der taz vorliegenden Erlaß vom 5. 9. 95 verfügt. Damit hob Kniola eine von Amtsvorgänger Herbert Schnoor am 10. 7. 95 erlassene gegenteilige Anweisung auf, die im Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung stand.

In der Vereinbarung hatten sich SPD und Grüne verpflichtet, die von Hessen und Rheinland-Pfalz gestartete Bundesratsinitiative zur Regelung von „Härtefällen“ zu unterstützen. Der inzwischen beim Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor, daß AusländerInnen, die seit acht Jahren (bei Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind gilt die Fünfjahresfrist) in Deutschland leben, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gewährt werden kann. Voraussetzung dafür ist, so der Gesetzentwurf, daß die betreffenden Personen „in der Regel eine Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen“ können. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes, so sieht es der Koalitionsvertrag vor, müsse jeder Einzelfall von der „obersten Landesbehörde“ sorgfältig geprüft werden, um den Aufenthalt dieser Menschen „nach Möglichkeit dauerhaft zu sichern“ und kurzfristige Abschiebungen „auszuschließen“. Kniola selbst wird nun über jeden Einzelfall, bei dem eine Abschiebung droht, entscheiden. Die Kehrtwende auf Druck der Grünen begründet er damit, daß die Durchsetzung der Härtefallregelung im Bundestag jetzt größere Chancen „haben könnte, als dies noch im Juli angenommen wurde“. Walter Jakobs

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