Frauenbeauftragte bleibt so eingestuft

■ Bundesarbeitsrichter urteilten: Gehaltsstufe III reicht für Frauen-Verantwortung

Die Frauenbeauftragte der 38 000-Einwohner-Stadt Laatzen bei Hannover bleibt in ihrer Gehaltsgruppe und bekommt weiter rund 4.500 Mark brutto für ihre Arbeit. Das Kasseler Bundesarbeitsgericht wies am Mittwoch die Klage der diplomierten Sozialwissenschaftlerin auf eine Höhergruppierung ab (Az.: 4 AZR 413/94).

Die Frau wollte in die Vergütungsgruppe III nach dem Bundesangestelltentarif, die eine besondere Bedeutung ihrer Arbeit und ein erhebliches Maß an Verantwortung voraussetzt. Diese Eigruppierung hätte ihr bei guter Leistung auch den sogenannten Bewährungsaufstieg in die Gruppe II ermöglicht, die akademisch tätigen Mitarbeitern vorbehalten ist.

Der Vorsitzende Richter sagte, Frauenbeauftragte hätten nach der niedersächsischen Gemeindeordnung zwar erheblichen Einfluß. Das Maß der Verantwortung reiche aber nicht für die Vergütungsgruppe III, die etwa dem Status eines Oberamtsrates und Leiters einer kleinen Behörde entspreche.

Das Urteil wurde von etwa 30 anwesenden Frauenbeauftragten mit Mißfallen zur Kenntnis genommen. „Solange Männer die Kriterien für die Eingruppierung festlegen, wird sich nie etwas ändern“, sagte eine Beauftragte. Eine Sprecherin der hannoverschen Vernetzungsstelle für kommunale Frauenbeauftragte forderte einen Tarifvertrag für kommunale Frauenbeauftragte. Die bundesweit rund 1.300 Frauenbeauftragten würden nach sechs unterschiedlichen Tarifklassen bezahlt. Ihre Bruttogehälter unterschieden sich um mehrere tausend Mark. dpa