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Kein Länderanspruch auf Ex-Reichsgrundstücke

Die ostdeutschen Länder haben keinen Anspruch auf Grundstücke, die von der Nazi-Regierung in den dreißiger Jahren von Landes- in Reichsbesitz überführt und mit dem Einigungsvertrag dem Bund übertragen worden waren. Mit diesem Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht in Berlin am Donnerstag in oberster Instanz eine Klage Sachsen-Anhalts und Thüringens zurück. Die Länder hatten von der Bundesregierung die Verkaufserlöse für zwei solcher Grundstücke zurückgefordert. Zwar hätten die alten Bundesländer die von den Nationalsozialisten vorwiegend für Polizei und Justiz genutzten Grundstücke bereits 1949 per Grundgesetz zurückbekommen. Die DDR habe die strittigen Immobilien jedoch 1950 in Volkseigentum überführt. Die Grundstücke hätten so nicht mehr als Reichsvermögen gegolten und fielen deshalb auch nicht unter den Grundgesetz-Artikel. Dem Einigungsvertrag folgend seien die Grundstücke deshalb dem Bund übertragen worden. Die Kläger hatten argumentiert, daß auch für Ostdeutschland das Grundgesetz noch vor dem Einigungsvertrag gelten müßte. Mit dieser Auslegung waren sie bereits vor den Verwaltungsgerichten Meiningen und Magdeburg gescheitert.dpa

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