Der Fernsehkompromiß

■ Länder einigen sich auf Schonfrist für die ARD und Kontrolle der Privatsender

Berlin (taz) – Bis zum Wochenende sah es nicht so aus, als würden sich die Bundesländer rasch auf die Grundsätze eines neuen Rundfunkstaatsvertrages einigen. Aber auf der zweitägigen Medienklausur der Ministerpräsidenten in Bad Neuenahr hatten offenbar alle Teilnehmer genug vom ergebnislosen Verhandeln. Die SPD-geführten Länder bekamen die gewünschte Bestandsgarantie für die ARD – allerdings nur bis zum Jahr 2000. Dafür setzten sich vor allem Bayern und Sachsen durch, den Öffentlich-Rechtlichen enge Grenzen und Kontrollen aufzuerlegen.

Die Rolle der unabhängigen „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ (KEF) soll gestärkt werden. Zwar dürfen ARD und ZDF zwei Spartenprogramme einrichten (Kinder- und Bildungskanal), doch bekommen sie dafür keine zusätzlichen Gebührenmittel. Vermutlich bedeutet dies, daß der Vorschlag der KEF zur Gebührenerhöhung ab 1997 noch einmal von den Ministerpräsidenten gekürzt wird.

Zwar wird es auch für die Gebührenperiode bis zum Jahr 2000 eine bundeseinheitliche Rundfunkgebühr und einen Finanzausgleich zugunsten der kleinsten Sender geben. Doch dafür ließen sich die CDU-Länder eine gesonderte Kündigungsmöglichkeit für den Finanzausgleich zum 31.12.2000 geben. Kurt Biedenkopf nannte das gestern im WDR-Medienmagazin einen „heilsamen Druck“ auf die Anstalten. Und für Edmund Stoiber ist auch klar, daß danach „Schluß ist mit dem Finanzausgleich“. Über öffentlich-rechtliches Pay-TV wollen die Länder erst 1997 entscheiden. In jedem Fall soll es nur aus Wiederholungssendungen bestehen. Frage ist, wer dafür (zum zweiten Mal) bezahlen möchte.

Beim Thema Privat-TV wurden sich die Länder darüber einig, daß es neuer Kontrollbefugnisse zugunsten von mehr Transparenz bedarf. Kontrollieren soll nicht ein neues Gremium der Landesmedienanstalten, sondern eine „Konzentrationsermittlungskommission“ (KEK), deren Experten die Länder selbst berufen. Die Grenze für unzulässige Medienkonzentration soll bei einem Anteil von 30 Prozent am gesamten Fernsehmarkt liegen, wobei aber auch Beteiligungen an Printmedien und Programmzulieferungen, zum Beispiel bei Leo Kirch, mitberücksichtigt werden. Dies entspricht dem Wunsch der SPD-Länder.

Die KEK soll in jedem Einzelfall eine Empfehlung abgeben, von der die Landesmedienanstalten nur mit Zweidrittelmehrheit abweichen dürfen. Für Ausstellung und Überwachung der Lizenz sind dann wiederum die Medienanstalten zuständig.Kommentar Seite 10