: Muß die Gräfin radeln?
■ Opel beteuert, Steffi Graf zu glauben, dankt ihr – und kündigt den Werbevertrag
Berlin (AP/taz) – Tennisball- und Steuer-Jongleuse Steffi Graf muß zukünftig auf die Unterstützung der Opel AG verzichten. Der Automobilhersteller wird seinen zum Jahresende auslaufenden Werbevertrag mit der Spielerin nicht verlängern. Diese Entscheidung sei am Wochenende auf Vorstandsebene gefallen, erklärte gestern Opel-Sprecher Karl Mauer.
Zwar versicherte Mauer, daß das Unternehmen nach wie vor nicht an der Integrität der Weltranglistenersten zweifele, und Opel-Aufsichtsrat Hans Wilhelm Gäb dankte ihr nach Unternehmensangaben für die jahrelange Partnerschaft. Dann aber war Schluß mit den Höflichkeiten, und die Zusammenarbeit „wegen der ganzen Entwicklung um Steffi Graf“ beendet. Dieser sei bereits vor einiger Zeit gedroht worden, den Zehnjahresvertrag nicht zu verlängern, falls sich „an ihrem Management-Umfeld“ nichts ändere, so Mauer.
Die Opel-Vertreter verabschieden sich damit aus dem Kreis um die Spielerin, der seit ein paar Monaten nicht mehr als der beste gilt: Vater Peter Graf, dem Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen wird, sitzt seit Anfang August in Untersuchungshaft und scheitert seitdem mit seinem Versuch, wieder auf freien Fuß zu gelangen. Joachim Eckardt, steuerlicher Berater der Grafs, steckt ebenfalls im Knast und die baden- württembergischen Finanzbehörden in der Klemme. In deren mögliche Verwicklung soll ein Untersuchungsausschuß des Landtags Licht bringen. Am Donnerstag wird sich das elfköpfige Gremium unter der Leitung des CDU-Abgeordneten Peter Straub konstituieren. Das Parlament will wissen, ob es für die Tennisspielerin und die Machenschaften ihres Vaters politische Deckung von oben gegeben hat. Außerdem soll geklärt werden, was es mit der angeblich 1993 zustandegekommenen „tatsächlichen Verständigung“ über die Steuerzahlungen zwischen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und der Familie Graf auf sich hat. Darin sollen angeblich pauschale Betriebsausgaben in Höhe von 35 Prozent der Einnahmen anerkannt worden sein. arns
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