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Bewährungsstrafe für Flaggezeigen

Wegen des Tragens einer Fahne mit dem Symbol der „Nationalen Befreiungsfront Kurdistans“ (ERNK) ist ein 21jähriger türkischer Staatsangehöriger gestern zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Die für Staatsschutzverfahren zuständige Strafkammer des Landgerichts sah einen Verstoß gegen das Vereinsgesetz, weil die ERNK als Unterorganisation der PKK durch den Bundesinnenminister seit dem 22. November 1993 verboten ist.ADN

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