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Bankgesellschaft Berlin illegal?

■ Gericht zweifelt an Rechtmäßigkeit der Bankenholding

„Was ist der Überfall auf eine Bank gegen die Gründung einer solchen?“ Diese Worte von Altmeister Bert Brecht muß ein Richter des Landesarbeitsgerichts in den Ohren gehabt haben, als er gestern die Rechtmäßigkeit der Bankgesellschaft Berlin in Zweifel zog. Die Konstruktion der größten Berliner Bankenholding, bestehend aus der Landesbank Berlin (Sparkasse), der Berlin Hyp und der Berliner Bank, sei fragwürdig, so das Arbeitsgericht, weil eine Anstalt des öffentlichen Rechts wie die Landesbank nicht in einen privatrechtlichen Konzern eingegliedert werden könne.

Anlaß für das überraschende Urteil war die Frage, ob bei der anstehenden Wahl zum Aufsichtsrat der Holding die Landesbank die im öffentlichen Dienst nicht vorgesehenen, in Aufsichtsräten aber vertretenen führenden Angestellten „fingieren“ müsse, um ihre Mitarbeiter zu den Wahlurnen schicken zu können. Das Gericht erklärte eine solche „Fiktion“ für unzulässig.

Die Bankgesellschaft Berlin war im Januar 1994 gegründet worden, um das Know-how der beteiligten Kreditinstitute zu bündeln und den Bankenplatz Berlin aufzuwerten. Die Grünen hatten die Gründung abgelehnt, weil damit die Berliner Bank mit den Einlagen der Sparkassenkunden saniert werden sollte.

Bei der Bankgesellschaft hieß es gestern, man wolle zunächst einmal die Urteilsbegründung abwarten. Der Richterspruch, gab man sich optimistisch, habe aber mit Sicherheit keine Konsequenzen für die rechtlichge Konstruktion der Holding. Uwe Rada

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