: Knast für Deckert
■ NPD-Chef scheitert mit Revision, Urteil ist rechtskräftig: Zwei Jahre Haft
Karlsruhe (AP) – Der frühere NPD-Bundesvorsitzende Günter Deckert muß seine zweijährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhaß, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener absitzen. Seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 21. April wurde am Freitag vom Bundesgerichtshof ohne mündliche Verhandlung und ohne Begründung verworfen.
Damit ist das Verfahren gegen den 55jährigen wegen seiner Mitwirkung an einer Veranstaltung mit dem amerikanischen „Hinrichtungsspezialisten“ Fred Leuchter im November 1991 in Weinheim an der Bergstraße endgültig abgeschlossen. In dem Vortrag hatte Leuchter die massenhafte Vergasung von Juden im Konzentrationslager Auschwitz in Zweifel gezogen. Deckert hatte den Vortrag ins Deutsche übersetzt und sich ausdrücklich zu den Thesen Leuchters bekannt.
Zweimal war die Verurteilung Deckerts durch das Landgericht Mannheim wegen rechtlicher Mängel vom Bundesgerichtshof aufgehoben und zuletzt an das Landgericht Karlsruhe verwiesen worden. Bei der zweiten Verurteilung durch das Landgericht Mannheim war Deckert mit einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung davongekommen. Dieses Urteil, das der mitwirkende Richter Rainer Orlet später öffentlich verteidigt hatte, war wegen seiner freundlichen Passagen in der Urteilsbegründung weltweit kritisiert worden. Der 60jährige Orlet ist inzwischen auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand gegangen.
(Aktenzeichen: 1 StR 460/95)
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