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Auslieferung beantragt

■ Nach der merkwürdigen Festnahme soll Christa Fröhlich nach Frankreich

Hannover (taz) – Die französische Justiz hat die Auslieferung der am Samstag in Rom festgenommenen Deutschen Christa Fröhlich beantragt. Das wurde gestern aus Ermittlungskreisen in Paris bekannt. Die 53jährige wird in Frankreich wegen der Beteiligung an einem Bombenanschlag vom 22. April 1982 mit internationalem Haftbefehl gesucht. Bei dem Attentat auf den Sitz der arabischen Wochenzeitung Al Watan Al Rabi in der Rue Marbeuf in Paris waren ein Mensch getötet und 63 weitere verletzt worden. Fröhlich wird verdächtigt, den Opel Kadett gemietet zu haben, in dem die Bombe explodierte.

Die Anwältin der 53jährigen wies gestern auf diverse Merkwürdigkeiten im Zuge der Verhaftung Fröhlichs hin: So ist die Festnahme nach Angaben der italienischen Polizei auf Grundlage eines von den französischen Behörden ausgestellten internationalen Haftbefehls erfolgt. Trotz dieses Haftbefehls lebte Fröhlich völlig legal im hannoverschen Stadtteil Linden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurde gegen die 53jährige in der Bundesrepunblik nicht einmal ermittelt. Ein im Jahre 1991 eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen (RZ) oder der Gruppe „Rote Zora“ habe man im Jahre 1993 wieder eingestellt, sagte der Sprecher der Karlsruher Ermittlungsbehörde. Auch habe es kein Strafverfolgungsersuchen Frankreichs gegeben mit dem Ziel, gegen die Bundesbürgerin in der Bundesrepublik ein Verfahren wegen des Sprengstoffanschlags zu eröffnen.

Der Sprecher des Bundeskriminalamtes erklärte gestern, für die französischen Behörden sei es offenbar einfacher gewesen, einen internationalen Haftbefehl zu erwirken, als eine Strafverfolgung in der Bundesrepublik durchzusetzen. Der niedersächsische Verfassungsschutz wollte Presseberichte weder bestätigen noch dementieren, nach denen Fröhlich auch in Hannover vom Verfassungsschutz des Bundes observiert wurde. ü.o.

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