: Anwendung des Mietenspiegels
Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, gehen Sie so vor: Den für Ihre Wohnung in Betracht kommenden Mittelwert finden Sie, indem Sie die vorhandenen Merkmale Ihrer Wohnung mit der Tabelle vergleichen. Aus Größe, Ausstattung, Baujahr und Wohnlage ergibt sich ein Feld, im dem Sie den Mittelwert ablesen können.
Dabei ist es wichtig, ob Ihr Heim über die Standardausrüstung oder über zusätzliche Ausstattungsmerkmale verfügt. Eine schlecht ausgestattete Behausung wird sich in der Nähe der Untergrenze des Mittelwerts bewegen, eine frisch modernisierte Wohnung oberhalb. Die Wohnlage ermittelt sich vor allem aus dem Verkehrslärm, dem einE MieterIn ausgesetzt ist, aber auch aus dem Wohnumfeld. Selbst wenn der Mietenspiegel einen höheren Wert ausweist, darf der Vermieter bei Mieterhöhungen die sogenannte Kappungsgrenze nicht überschreiten. Diese beträgt in der Regel 30 Prozent gegenüber der Miete vor drei Jahren.
Für Wohnungen, die vor August 1981 gebaut wurden und deren Kaltmiete bereits acht Mark pro Quadratmeter überschreitet, liegt die Kappungsgrenze sogar „nur“ bei 20 Prozent. Nähere Auskünfte: „Miterverein zu Hamburg“ (mac
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