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„Familien kommen in Not“

■ Der neue Hamburger Mietenspiegel ist da. Mieterverein befürchtet „zum Teil drastische Mieterhöhungen für 350.000 Haushalte“ Von Marco Carini

Ring frei zur nächsten Mieterhöhungsrunde. „Teilweise drastische Mieterhöhungen“ sieht Eckard Pahlke vom Mieterverein zu Hamburg auf rund „350.000 Haushalte“ der Hansestadt zukommen. Der Grund: Gestern veröffentlichte die Baubehörde den Mietenspiegel 1995, der die Mietsteigerungen der vergangenen zwei Jahre dokumentiert und festlegt, wie tief Hauseigentümer ihren Mietern in Zukunft in die Tasche greifen dürfen.

Um rund acht Prozent stiegen nach dem neuen Spiegel die Mieten für Hamburgs nicht preisgebundene Wohnungen im Schnitt in den vergangenen zwei Jahren. Die jährliche Preissteigerung von vier Prozent liegt zwar unter den Mieterhöhungen der beiden Vorjahre (durchschnittlich 4,4 Prozent) aber deutlich über der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten und dem Bundesmietenindex. Und erneute Mietsteigerungen werden nicht lange auf sich warten lassen. Jeder neue Mietenspiegel setzt stets eine neue Welle von Mieterhöhungen in Gang.

Von dem Mietanstieg sind nicht alle MieterInnen gleichermaßen betroffen – die Mieten kletterten je nach Baujahr, Standard und Lage der Wohnung recht unterschiedlich. Während zwischen 1978 und 1987 erbaute Wohnungen seit 1993 nur um drei bis fünf Prozent teurer wurden, müssen die Bewohner der zwischen 1919 und 1948 fertiggestellten Wohneinheiten durchschnittlich 16 Prozent mehr berappen. Bei den zwischen 41 und 66 Quadratmeter großen Wohnungen dieser Jahrgänge – nach Auskunft von „Mieter helfen Mietern“ fast 30.000 in Hamburg – ist die Miete seit 1993 sogar über 20 Prozent gestiegen. Eckard Pahlke befürchtet daher: „Da das seit 1990 nicht angehobene Wohngeld das nicht ausgleicht, werden viele betroffene Familien in Not kommen.“

Zwar werden in Hamburg 75 Prozent aller Mieterhöhungen mit dem Mietenspiegel begründet, doch die Tabelle ist auch ein Instrument gegen Wuchermieten. Laut Wirtschaftsstrafgesetz kann eine Miete schon dann rechtswidrig sein, wenn die Vergleichsmiete im Mietenspiegel um mehr als 20 Prozent höher liegt. Gerade bei Neuvermietungen, so „Mieter helfen Mietern“, ist Vorsicht geboten. Bei jeder zweiten Neuvermietung werde die Miete auf ein rechtswidriges Niveau geschraubt – bis zum doppelten der Mietpreisspiegel-Werte. Dem Grundeigentümerverband sind die Mieten viel zu niedrig, der Mietenspiegel repräsentiere gar keine ortsüblichen Vergleichsmieten. Mietenspiegel auf Seite 22

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