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Unsinn machen nicht die Personalräte -betr.: "Personalräte-Macht verfassungswidrig", taz vom 30.10.95

Betr.: „Personalräte-Macht verfassungswidrig“, taz vom 30.10.

„Alle Personen in Betrieben und Behörden erhalten gemeinsame Betriebsvertretungen. Die Betriebsvertretungen sind dazu berufen, im Benehmen mit den Gewerkschaften gleichberechtigt mit den Unternehmern in wirtschaftlichen, sozialen und personellen Fragen des Betriebes mitzubestimmen.“ Dieses Zitat entnahm ich der Verfassung des Landes Bremen (Art. 47).

Das Bremische Personalvertretungsgesetz hat diesen Verfassungsauftrag nur zum Teil umgesetzt, und nun wird das bißchen Mitbestimmung bereits bemäkelt. Aus der Praxis kann ich bemerken, daß Unsinn bei Behörden nicht von Personalräten produziert wird. Würden die Vorschläge der Personalräte umgesetzt, könnte so manche Mark eingespart werden und dem Publikum besser geholfen werden. Das Problem ist, daß häufig die Personalräte nicht oder zu spät durch die Direktionen informiert werden. Oft muß eine Information beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden.

Was die Gerichtsentscheidung für das Bundesland Schleswig-Holstein betrifft, kann ich nur feststellen, daß dort die Bremische Landesverfassung nicht gültig ist.

Gerrit Guit

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