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Kein Asyl für Schwule

■ Asylantrag eines Rumänen abgewiesen

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat gestern die Klage eines homosexuellen Rumänen auf Anerkennung als Asylberechtigter abgewiesen (taz berichtete). Der Mann fürchtet in seiner Heimat politische Verfolgung, weil er früher für die National-Liberale Partei in Rumänien gearbeitet hat. Vor seiner Ausreise war ihm zudem ein Verfahren wegen Homosexualität angedroht worden, falls er die politische Arbeit nicht einstelle und als Spitzel arbeite.

Doch das Gericht stützt sich in seiner Begründung auf Auskünfte internationaler Organisationen. Danach habe der Rumäne weder zur Zeit der Ausreise noch bei einer Rückkehr in sein Heimatland eine politische Verfolgung, auch nicht wegen seiner Homosexualität zu befürchten. In Rumänien würden Homosexuelle zwar gesellschaftlich diskriminiert und es gebe auch entsprechende Strafvorschriften, doch seien nur wenige verurteilt worden. Zudem sei die Vorschrift mittlerweile teilweise für verfassungswidrig erklärt worden. Das Gericht in Schleswig hatte die Klage seines Lebensgefährten für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bereits am 6. Oktober abgelehnt. taz

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