: EU einigt sich mit AKP-Staaten über Entwicklunghilfe
■ Änderung des Lomé-Abkommens betont Einhaltung der Menschenrechte
Le Reduit (AFP/rtr) – Die Entwicklungshilfeminister der Europäischen Union (EU) und die Finanz- und Außenminister aus 70 Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) haben am Samstag den Änderungsvertrag des vierten Lomé-Abkommens von 1990 unterzeichnet. Der in Le Reduit auf Mauritius in einer feierlichen Zeremonie besiegelte Vertrag legt für die kommenden fünf Jahre die Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP- Staaten, vorwiegend ehemalige englische und französische Kolonien, fest.
Künftig macht die EU ihre Entwicklungshilfe für die AKP-Staaten von der Einhaltung der Menschenrechte sowie von demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien abhängig. Zugleich unterschrieben die neuen EU-Mitglieder Finnland, Österreich und Schweden das Beitrittsprotokoll zum Lomé-Abkommen. Lediglich Somalia unterzeichnete – mangels international anerkannter Regierung – nicht.
Die EU hat den AKP-Staaten von 1990 bis 1995 im Rahmen der Lomé-Konvention Hilfen in Höhe von 15 Milliarden Dollar gewährt. Nach dem neuen Protokoll sollen die Hilfen um 22 Prozent steigen. Nach erbitterten Diskussionen im Frühjahr dieses Jahres einigten sich die 15 EU-Staaten auf einen Betrag von 13,3 Milliarden Ecu (24 Mrd. DM). Die Europäische Investitionsbank (EIB) gefährt ferner Kredite in Höhe von 1,3 Milliarden Ecu. Die EU bietet den 70 Staaten zudem freien Marktzugang für Industriegüter und Präferenzen für Agrarprodukte.
Am Rande der Konferenz wiederholten die führenden Bananen- produzierenden Länder Afrikas und der Karibik ihre Forderung nach höheren Einfuhrquoten in die EU. Die Neuorganisation des Bananenmarktes in der EU seit 1. Juli 1993 habe bei einigen AKP- Staaten zu einem Preisverfall von 30 Prozent geführt. Von den 2,2 Millionen Tonnen Bananen, die in die EU jährlich eingeführt werden dürfen, entfallen nur 33 Prozent auf die AKP-Staaten.
Die neuen Vergabekriterien für Entwicklungshilfe hatte die EU schon vor Unterzeichnung des Änderungsvertrages angewandt. Sudan beispielsweise wurde 1990 wegen vielfacher Menschenrechtsverstöße die Hilfe gestrichen; seit zwei Jahren ist auch Zaire von der Streichung betroffen.
Das Lomé-Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten gilt als Kernstück der europäischen Entwicklungspolitik. Es gewährt den AKP-Staaten Handelsvergünstigungen, Kredite und nicht rückzahlbare Zuschüsse.
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