: Havanna erleichtert Einreise für Exilkubaner
■ Die USA kritisieren Wirtschafts- und Handelsgespräche der EU in Kuba
Havanna (AFP) – Die Regierung in Havanna will Exilkubanern die Einreise nach Kuba erleichtern. Das bisher erforderliche Einzelvisum soll durch eine Reiseerlaubnis ersetzt werden, die zwei Jahre lang gültig ist, teilte Außenminister Roberto Robaina mit. Das neue Dokument, das den Reisepaß nicht ersetzt, erlaube die mehrfache Ein- und Ausreise.
Robaina nannte zwei Bedingungen für die Reiseerleichterungen: Die Exilkubaner dürfen sich nicht an „feindlichen Akten gegen die kubanische Regierung“ beteiligt haben und in ihrem derzeitigen Wohnort straffällig geworden sein. Für die Aushändigung des Dokuments finde jedoch keine „ideologische Überprüfung“ statt, die Antragsteller sollten lediglich „Respekt und Solidarität mit dem Volk und dem Vaterland“ aufbringen.
Außerdem wurde angekündigt, die Studienmöglichkeiten für Kinder von Exilkubanern auszudehnen. Die Ankündigung des Außenministers bildete den Abschluß einer viertägigen Konferenz, an der kubanische Regierungsvertreter und rund 350 Exilkubaner aus 36 Ländern teilnahmen.
Die Bekanntgabe der Reiseerleichterungen erfolgte kurz vor der Ankunft einer Delegation der EU- Troika in der Hauptstadt Havanna. Die Vertreter Spaniens, Frankreichs und Italiens nahmen gestern viertägige Vorgespräche auf, die zu einem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kuba über die Zusammenarbeit in Wirtschaft und Handel führen sollen. Die EU hatte den Beginn der Verhandlungen an die Fortführung der demokratischen Reformen geknüpft. Die EU ist der wichtigste Handelspartner und größte Investor in Kuba. Elf der 15 EU-Länder sind mit einem Botschafter in Havanna vertreten.
Die US-Regierung, die seit 1962 ein Wirtschaftsembargo gegen Kuba aufrechterhält, übte Kritik an der EU-Initiative. Die europäischen Partner sollten ihre Absicht überdenken, die Beziehungen mit einer der letzten Diktaturen der Welt zu normalisieren, sagte der Sprecher des US-Außenministeriums, Nicholas Burns.
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