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Prügel für Verfassungsrichter

■ Gericht bestätigt sein „Soldaten sind Mörder“-Urteil. CDU fordert speziellen „Ehrenschutz“ für Soldaten

Karlsruhe/Berlin (AFP/taz) – Das Bundesverfassungsgericht verteidigt weiter die Meinungsfreiheit und erntet dafür wieder Schelte von den Regierungsparteien. In einer gestern veröffentlichen Entscheidung heißt es, daß Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“ dürfe straffrei verwendet werden, solange es nicht auf Einzelpersonen oder die Soldaten der Bundeswehr bezogen wird. Der Erste Senat des Gerichts bestätigte damit eine Kammer-Entscheidung vom vergangenen Jahr. Die taz hat unter Berufung auf Informationen aus dem Gericht bereits am 6. September über das jetzt verkündete Urteil berichtet. Wieder empört sich insbesondere die CDU. Sie will einen speziellen Ehrenschutz für Soldaten einführen. Der rechtspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Norbert Geis, erläuterte, geplant sei eine Verstärkung des „strafrechtlichen Ehrenschutzes der Bundeswehrsoldaten“. Auch der verteidigungspolitische Sprecher der FDP, Günter Nolting, forderte Strafe für die Verwendung des Tucholsky-Spruchs. SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten dagegen das Urteil und wiesen darauf hin, daß die Anwendung des Zitats auf Bundeswehrsoldaten darin ausdrücklich für strafbar erklärt wird. Die Grüne Angelika Beer warf Kritikern eine „bewußte Fehlinterpretation“ vor. Seite 4

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