: Mit Sechzehn an die Urne
■ Bei Kommunalwahlen können in Niedersachsen Jugendliche wählen, aber nicht selbst gewählt werden
Hannover (taz) – Das Kreuz in der Wahlkabine ist in der Bundesrepublik nicht mehr allein eine Sache für Erwachsene. Der niedersächsische Landtag hat gestern den 16- und 17jährigen das aktive Kommunalwahlrecht zuerkannt. Dies geschah eher unauffällig im Zuge der Einführung des Kommunalwahlrechts für EU-Bürger. Kandidieren dürfen die Jugendlichen allerdings nicht. Dafür hatten sich allein die Grünen eingesetzt. In namentlicher Abstimmung lehnten alle Grünen und alle SPD-Abgeordneten gestern einen CDU-Antrag ab, die Herabsetzung des Wahlalters wieder aus der Kommunalwahlrechtsnovelle zu streichen. Die SPD sieht im eingeschränkten Wahlrecht für Jugendliche vor allem ein Mittel gegen Politikverdrossenheit. Die gestrige Landtagsdebatte war ein solches Mittel keineswegs: Sie befaßte sich schwerpunktmäßig mit einer Umfrage unter Real- und Hauptschülern des Goslarer Stadtteils Oker. Nach Meinung der CDU belege sie, daß die Jugendlichen das Kommunalwahlrecht gar nicht wollen. Innenminister und Grüne interpretierten die Umfrage genau umgekehrt. Jürgen Voges Tagesthema Seite 3
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