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Müllschieber verurteilt

■ Geld- und Bewährungsstrafen über zwei norddeutsche Müllmakler verhängt

Hamburg (taz) – Im ersten Verfahren um eine der größten Müllschiebereien in der Geschichte Hamburgs sind die Urteile gesprochen. Das Schweriner Amtsgericht verurteilte schon am Dienstag den Hamburger Müllmakler Wolf-Rüdiger Greth und seinen Schweriner Geschäftspartner Peter Benthien zu Freiheitsstrafen von anderthalb und einem Jahr auf Bewährung. Außerdem wurden die beiden Männer dazu verdonnert, Geldstrafen in Höhe von 60.000 und 40.000 Mark an eine Umweltorganisation zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die beiden Angeklagten in mehreren Fällen den Sondermüll Hamburger Industrieunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern umweltgefährdend beseitigt und dort in drei Fällen illegale Abfallanlagen betrieben hatten. Mit dem Urteil – gegen das die beiden Männer Berufung einlegen werden – ist die juristische Aufarbeitung der Müllschiebereien noch lange nicht am Ende. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage wegen „umweltgefährdender Abfallbeseitigung“ gegen Mitarbeiter der Hamburger Wasserwerke und der Hamburger Shell-Dependance erhoben, die ihre Abfälle von dem Müllmakler-Duo entsorgen ließen. 1992 hatte die Shell AG 510 Tonnen geschreddertes Bauholz, das mit Schwermetallen und organischen Verbindungen belastet war, durch das Müllmakler-Duo entsorgen lassen. Die Holzabfälle verschwanden auf einem ungesicherten Grundstück in Holthusen bei Schwerin. Im zweiten Fall waren 3.000 Tonnen mit Teer und Altöl belastete Erde, für deren Beseitigung die Wasserwerke 900.000 Mark hingeblättert hatten, als unbelasteter Mutterboden deklariert, auf einer Deponie in Lübz (Landkreis Parchim) gelandet. In den Müllskandal sind auch zahlreiche Schweriner Behördenmitarbeiter verwickelt, die es mit den Genehmigungen nicht so genau nahmen. Der ehemalige Schweriner Umweltdezernent Edmund Haferbeck kündigte nach dem Urteilsspruch an, auch gegen diese Personen Strafantrag zu stellen. Marco Carini

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