■ Waffenschieber: Teile von Teilen?
Karlsruhe (AFP) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern über die Revision des Unternehmers Anton Eyerle verhandelt, der vom Landgericht Augsburg im Juli 1994 wegen illegaler Waffenlieferungen an den Irak zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden war. Die Augsburger Richter hatten es als erwiesen angesehen, daß der Maschinenhersteller zwischen 1988 und 1991 unter anderem mindestens 1.000 Zünder für Scud-B-Raketen in den Irak geliefert habe. Die Verteidiger Eyerles hatten Revison eingelegt, weil ihr Mandant nur „Teile von Teilen“ zum Bau einer Waffe geliefert habe.
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