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Windpark-Vertrag war unzulässig

■ Die Gemeinde Holtgast wollte für 500.000 Mark-Scheck „alles tun“

Oldenburg. Einen unzulässigen und damit vermutlich unwirksamen Vertrag hat die ostfriesische Gemeinde Holtgast (Kreis Wittmund) mit einem privaten Windenergie-Investor geschlossen, der einen Windpark mit 47 Anlagen errichten will. Zu diesem Ergebnis kommt die Bezirksregierung Weser-Ems bei einer ersten Prüfung. In der jetzt bekannt gewordenen Vereinbarung vom Mai 1994 erklärt sich eine „Germania Windpark GmbH und Co KG“ bereit, der Gemeinde gut 500.000 Mark „als Beitrag zur gemeindlichen Infrastruktur“ zu zahlen. Als Gegenleistung verpflichtet sich die Gemeinde, „alles zu tun, daß die 47 Windenergieanlagen behördlich genehmigt werden“.

Ein solcher Vertrag ist nach den Worten des Vizepräsidenten der Bezirksregierung, Dieter Boll, in aller Regel unwirksam. Die Gemeinde dürfe „hoheitliche Leistungen“ wie die Herbeiführung einer Genehmigung nicht an Zahlungen eines Interessenten binden. Zwar sei beim Bau von Windkraftanlagen der Landkreis Wittmund die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Gemeinde wirke an dem Genehmigungsverfahren jedoch mit, weil ein Einvernehmen mit ihr hergestellt werden müsse.

Zu angebotenen freiwilligen Leistungen eines Investors in der Rolle eines Sponsors brauche eine Kommune nicht Nein zu sagen, erläuterte Boll auf Anfrage von dpa. Die Zuwendung dürfe jedoch nicht an hoheitliche Akte gebunden werden. Besondere Aufwendungen beim Bau von Anlagen wie beispielsweise im Straßenbau müsse sich eine Gemeinde gezielt und nach den gesetzlichen Regeln erstatten lassen.

Mögliche Folge des vermutlich unwirksamen Vertrags könnte nach Ansicht von Experten sein, daß die Holtgaster zwar die 47 Windspargel vor die Haustür bekommen, die Gemeinde aber leer ausgeht. Bei unzulässigen Verträgen sei auch der Vertragspartner der Gemeinde nicht an seine Zahlungszusage gebunden. dpa

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