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Recht auf einen Kindergartenplatz

■ Im Bundestag wird heute eine Staffellösung beschlossen

Bonn (taz) – Ursprünglich war den Frauen mit der Regelung des Paragraphen 218 das Recht auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind bis zum 1. Januar 1996 zugesagt worden. Das Versprechen wurde nicht gehalten, weil die Gemeinden zu wenig Geld hatten, um die fehlenden Plätze einzurichten. Nun soll von 1999 an endgültig jedes Kind in der Bundesrepublik einen Platz erhalten. Darauf einigte sich der Ausschuß Jugend und Familie des Deutschen Bundestages.

Bis zu diesem Datum soll es aber eine gestaffelte Stichtagsregelung geben. Nach diesem Kompromiß können die Länder für 1996 einen Stichtag festlegen, ab dem alle Kinder, die bis dahin das dritte Lebensjahr vollendet haben, aufgenommen werden müssen. Für 1997 wird es zwei und für 1998 drei Stichtage geben, an denen Kinder für einen Platz nachrücken können. Von 1999 an soll der Bedarf dann endgültig gedeckt sein.

Der Beschluß ist nicht für alle Bundesländer verbindlich, sondern soll jenen helfen, die bisher nicht in der Lage sind, die gesetzlich vorgeschriebene Frist bis zum 1. Januar 1996 zu erfüllen. „Diese Stichtagsregelung bedeutet keinen Persilschein für die Gemeinden, sondern legt verbindlich fest, wie die fehlenden Kindergartenplätze stufenweise geschaffen werden“, lobt die Bundestagsabgeordnete Rita Grieshaber (Bündnis 90/Die Grünen) den Kompromiß, dem außer der PDS alle Parteien zustimmten.

Heute soll die Stichtagsregelung im Bundestag verabschiedet werden. Zwar muß der Bundesrat noch zustimmen, doch ist davon auszugehen, daß er dies ohne Murren tun wird. Denn lehnt er die Regelung ab, gilt die Frist zum 1. Januar nächsten Jahres. Die Ländervertretung hatte, nachdem abzusehen war, daß die Kommunen die ursprüngliche Frist bis zum 1. Januar 1996 nicht einhalten konnten, für eine unbefristete Stichtagslösung plädiert.

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