Volksentscheide vereinfachen

■ Mehr Demokratie durch Verfassungs- und Gesetzesänderung

BremerInnen vergleichen sich gern mit Bayern: Dort ist alles viel schlimmer, strenger, schwärzer. Mach hanseatischem Verständnis hat die Demokratie dort keine Chance. Weit gefehlt, weiß Marianne Isenberg, Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Volksbegehren/Volksentscheid vom Zentralelternbeirat Bremen (ZEB).

Während der vergangenen Bürgerschaftswahl hatte der ZEB Unterschriften für einen Volksentscheid Bildung gesammelt. 5.000 BremerInnen mußten das Volksbegehren unterschreiben, und so bekunden, daß sie für eine Volksentscheidung zu dem Thema sind. Für die Stichprobenartige Überprüfung von 5.000 Unterschriften hatte das Wahlamt über vier monate gebraucht. „Wielange brauchen die dann erst für 50.000?“, fragt sich Marianne Isenberg.

Nach geltendem Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheiden müssen sich mehr als die Hälfte aller BremerInnen aufraffen, am Entscheidungstag für oder gegen den Vorschlag aus dem Volk zu stimmen. „Mit diesem Quorum hat Bremen das höchste aller Bundesländer“, sagt Isenberg. Keine private Gruppe könne Tausende von Menschen an die Wahlurne bringen. In Bayern reicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dies provoziert den Freistaat regelmäßig zu Gegenvorschlägen zu den Entwürfen des Volkes.

Die Verfassung müsse geändert werden, meint Isenberg. Sie hat daher Änderungen für Artikel 70 der Landesverfassung und für das Volksentscheid-Gesetz erarbeitet, und den Bürgerschaftsabgeordneten zugeschickt. Im Dezember wollen diese über das Gesetz beraten.

Nach ihrem Vorschlag soll es möglich sein, einen Volksentscheid auf einen Tag für eine sowieso abgehaltene Wahl zu legen. Isenberg erhofft sich davon eine Kostenersparnis, kostet ein Volksbegehren das Land doch 1,5 Millionen Mark für SachbearbeiterInnen. Die sollen zudem nicht länger als zwei Monate prüfen dürfen. Die AktivistInnen für ein demokratischeres Gesetz zum Volksbegehren wünschen sich, daß ein Volksantrag überarbeitet werden kann. Nach jetzigem Recht, übergibt der Senat einen Antrag auf Volksbegehren an den Staatsgerichtshof, wenn er Bedenken hat. Lehnen die RichterInnen den Volksantrag ab, ist das Volksbegehren gescheitert.

Volkes Wünsche und Begehren sind nicht billig. Das „Volksbegehren Bildung“ habe allein schon über 10.000 Mark gekostet. Lediglich durch Spenden habe der ZEB das Begehren finanziert. Für den Volksentscheid rechnet Isenberg nochmal mit mindestens 100.000 Mark. Isenbergs letzte Forderung daher: „Die AntragstellerInnen eines erfolgreichen Volksbegehrens haben Anspruch auf Kostenerstattung“. ufo