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Gemischtes Wahlsystem

Bei den Dumawahlen am 17. Dezember werden 43 Parteien antreten. Zu vergeben sind 450 Mandate. Die Abgeordneten werden je zur Hälfte über Parteilisten nach dem Verhältniswahlrecht und in Direktwahlkreisen nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen in der gesamten Russischen Föderation erreichen, werden bei der Verteilung der Mandate berücksichtigt. Die Verfassung, die 1993 per Referendum angenommen wurde, sieht für die erste gewählte Duma eine Legislaturperiode von zwei Jahren vor. Normalerweise dauert eine Legislaturperiode vier Jahre.

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