■ Cash & Crash
: Hohe Geldstrafen für erlegte Geckos

Frankfurt/Main (taz) – Ihr Vorbild ist Mr. Gecko (Michael Douglas), der eiskalte Abzocker im US-Film „Wallstreet“. Als Broker ein paarmal richtig am Brötchengeber Börse vorbei hinlangen und ein „Master of the Universe“ werden, ein Börsenjongleur, der mit seinem Insiderwissen sich und seinen Freunden ein Los der Glücksspirale erspart und dafür gefeiert wird. Doch die Geckos aus der Westentasche an der Börse zu Frankfurt am Main scheitern im richtigen Leben an dessen Profanität.

Kleine Leute machen nur kleine Geschäfte – und werden dabei erwischt. So wie der Kursmakler Heinz Schwake, der als Bevollmächtigter der Börse für Aktien von Siemens und SAP in nur sechs Monaten zwölf verbotene Insidergeschäftige tätigte. Davon profitiert haben ihm nahestehende Dritte, von deren Freundschaft wiederum Schwake zu profitieren glaubte. Gewinne zwischen 1.300 und 13.000 DM wanderten aufgrund der nur Schwake bekannten Orderlage bestimmter Wertpapiere auf die Konten der Bekannten. Die Orderlage ist maßgeblich für die Festsetzung des Aktienkurses. Und den kannte Schwake bei bestimmten Aktien immer zuerst.

Für die vorzeitige Weitergabe dieses Insiderwissens an seine Dritten wurde Schwake in diesen Tagen zur Zahlung einer Geldstrafe von 540.000 DM „auf Bewährung“ verurteilt. Als Bewährungsauflage mußte der 62jährige umgehend 150.000 DM hinterlegen. Sollte Schwake von der Börsenaufsicht erneut bei einem Insidergeschäft erwischt werden, muß der Mann die halbe Million zahlen und darf danach die Börse nie mehr betreten.

Die dem hessischen Wirtschaftsministerium unterstellte Börsenaufsicht reagierte gnadenloser und bereitete das Entlassungsverfahren gegen Schwake vor. Dem kam der Mann jetzt zuvor und stellte selbst Antrag auf Entlassung.

Schwake ist der zweite (ertappte) Kursmakler, der nicht ausschließlich im Rahmen seiner börsenrechtlich vorgegebenen Tätigkeit aktiv wurde. Bereits im August wurde ein 39jähriger Börsenmakler zur Zahlung einer Geldbuße von 600.000 DM ohne Bewährung verurteilt, weil er sein Insiderwissen über die Aktienentwicklung des Getränkemaschinenherstellers Krones AG zum eigenen Vorteil nutzte. Staatssekretär Kurth jedenfalls freut sich, daß die Börsenaufsicht „Biß“ zeigt. Insider glauben dagegen, daß die Börsenaufsicht mit ihrem „Biß“ das ganze Problem der illegalen Insidergeschäfte gerade einmal „angeknabbert“ habe. Denn strafbar ist die Weitergabe von Insiderwissen erst seit August 1994. Und wer kappt als kleiner Gecko schon vorschnell lukrative (alte) Seilschaften, nur weil die Börsenaufsicht die Zähne gespitzt bekam? Klaus-Peter Klingelschmitt