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Dokumentation und Auseinandersetzung

■ betr.: „Atmosphäre der Diskrimi nierung“, „Opferpsychosen“ (Kommentar), taz vom 24. 11. 95

Ihr solltet bei den Tatsachen bleiben: Weder auf der Pressekonferenz noch in unserer Dokumentation war und ist zum Beispiel die Rede davon, daß „die Berliner Polizei mit dem türkischen Geheimdienst zusammenarbeitet“ – es ist allerdings die Rede von deutsch- türkischer Polizeizusammenarbeit, die nicht nur besteht, sondern nach einer offiziellen Verlautbarung des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Kurt Schelter, noch intensiviert werden soll. (FR 17. 7. 95) Wir haben über Fälle berichtet, in denen später dementierte nachrichtendienstliche Berichte an Presse und Öffentlichkeit lanciert wurden und eine Vorverurteilungswelle ausgelöst haben. [...] Anliegen von Genocide Watch und unserer Dokumentation ist es nicht, mit dem Begriff „Nachfolger Hitlers“ zu operieren oder die Maßnahmen gegen Kurden in Berlin und Diyarbakir uneingeschränkt gleichzusetzen. Solche Vergleiche weisen wir zurück. Sie standen aber, selbst wenn sie geäußert worden sind, nicht im Mittelpunkt der Pressekonferenz und finden sich nicht in der Dokumentation.

Unser Anliegen ist ein anderes: In Kurdistan (Südosttürkei) finden systematische Menschen- und Völkerrechtsverletzungen statt. Diese Aktionen der türkischen Sicherheitskräfte erfüllen die Definition des Völkermordes [...] Unsere Arbeit besteht darin, diese Menschen- und Völkerrechtsverletzungen zu dokumentieren. Die Bundesregierung leistet allerdings unserer Ansicht nach Beihilfe zu diesen Verstößen gegen die UN-Konvention zur Bestrafung und Verhütung von Völkermord [...]

Im Zusammenwirken mit dem deutsch-türkischen Abschiebeabkommen, über das bereits im Zuge des PKK-Verbots verhandelt und das im März 1995 abgeschlossen wurde, stellt das Verbot einen gefährlichen Schritt zur Demontage des Flüchtlingsschutzes dar. Mit der Abschiebung von „Straftätern“ soll der Weg geebnet werden für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber – für die Abschiebung von Menschen, die vor Folter, Unterdrückung und dem Einsatz deutscher Waffen fliehen. Gegen diese offenen Verstöße gegen die Genfer Flüchtlingskonvention sind wir ganz entschieden.

Im Zusammenhang damit hat SOS Rassismus auf die Parallelen hingewiesen zwischen der Kriminalisierung von VietnamesInnen und KurdInnen, mit der Abschiebegründe geschaffen werden.

Unsere Arbeit ist eine Auseinandersetzung mit der Politik dieses Senats gegenüber Immigranten, eine Auseinandersetzung mit Verantwortlichen wie dem Innenstaatssekretär Kuno Böse, der letzte Woche, als die Tinte unter dem Abkommen in Dayton noch nicht trocken war, die Rückführung von 35.000 bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen aus Berlin forderte und der auch im Falle der Kurden („Niemand kommt ungeschoren davon“) ständig mit Abschiebungen droht.

Dabei treten wir ein für die Aufhebung des PKK-Verbots – in dem Sinne, daß KurdInnen hier ihre politischen und kulturellen Rechte wahrnehmen können und keine kurdischen Menschen in den Verfolgerstaat Türkei abgeschoben werden. Der Artikel und der Kommentar in der taz versuchen, das Anliegen dieser Pressekonferenz, die tatsächlich stattfindende Verfolgung von Kurden in Berlin, auf ein psychologisches Problem der Opfer zu reduzieren. Allein bei den jüngsten Durchsuchungen im Kurdischen Zentrum Zossener Straße am 14. 10. sind, wie aus der jüngsten Antwort des Innensenators auf eine kleine Anfrage hervorgeht, 20 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Opferpsychosen? Ronald Ofteringer,

Projekt Genocide Watch

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