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Keine rechte Stiftung

■ „Republikaner“ unterliegen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster

Münster (taz) – Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat gestern entschieden, daß Düsseldorfs Innenminister Franz-Josef Kniola die von den rechtsextremen „Republikanern“ beantragte „Franz- Schönhuber-Stiftung“ nicht genehmigen muß.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte im März vergangenen Jahres einen genau gegensätzlichen Beschluß gefällt.

Weil die Bundesstiftung der Republikner in Bonn ihren Sitz haben sollte, lag die Entscheidung über die Zulassung beim Düsseldorfer Innenministerium. Nach dem Stiftungsgesetz des Bundeslandes Nordrheinwestfalen ist eine Genehmigung dann zu versagen, wenn durch die Stiftung eine Gefährdung des „Gemeinwohls“ droht. Der frühere NRW-Innenminister Herbert Schnoor, auf dessen Anordnung hin die Republikaner in Nordrheinwestfalen seit Jahren durch den Verfassungsschutz auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, hatte gegenüber dem Verwaltungsgericht argumentiert, die rechtsextreme Parteistiftung verstoße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und gefährde damit das „Gemeinwohl“.

Das hatten die Düsseldorfer Richter ganz anders gesehen. Sie entschieden, daß die Stiftung, die als Stiftungszweck angab, „das Bewußtsein von der Einheit der Nation in allen ihren Teilen“ wachhalten zu wollen, einen Anspruch auf Genehmigung habe.

Vor dem Oberverwaltungsgericht fand dieses Beurteilung der geplanten „Franz-Schönhuber- Stiftung“ gestern keine Gnade. Zur Ermittlung des Stiftungszweckes müsse auf den Willen der Partei als Stifterin abgestellt werden. Diese Prüfung habe ergeben, daß der Stiftungszweck „gegen das Gebot der Achtung der Menschenwürde .... sowie gegen das Demokratieprinzip“ verstoße. Grundlage dieser Einschätzung seien „insbesondere asylbewerberfeindliche Veröffentlichungen“ von Untergliederungen der Reps und Darstellungen, in denen die „verfassungsrechtliche Legitimation“ der demokratischen Parteien „verneint“ und „verächtlich“ gemacht würden. Walter Jakobs

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