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Urteil für Flüchtlinge

■ Hessen muß Kosten übernehmen

Wiesbaden (AP) – Bosnische Flüchtlinge in Deutschland haben einen Anspruch auf eine gesicherte Aufenthaltsbefugnis nach dem Ausländerrecht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden bezeichnete gestern in einem Grundsatzurteil die bislang gängige Praxis als rechtswidrig, die Bürgerkriegsflüchtlinge lediglich zu dulden und durch einen Abschiebestopp vor der Rückführung in die Heimat zu schützen. Das Urteil könnte zu einer enormen Entlastung der Kommunen führen, die bislang alleine für den Unterhalt und die Unterbringung der Bosnier aufkommen müssen.

Im vorliegenden Fall hatten die Städte Frankfurt und Wiesbaden sowie der Main-Kinzig-Kreis gegen das Land Hessen geklagt und mit Verweis auf den Paragraphen 32 a des Ausländergesetzes die Aufhebung des hessischen Abschiebestopps verlangt.

Nach dem Paragraphen 32 a haben Flüchtlinge, die nach einer Übereinkunft von Bund und Ländern in Deutschland Schutz gefunden haben, auch Anspruch auf eine Aufenthaltsbefugnis.

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