: Gut zu wissen
Am Montag, den 27. Februar, beginnt der Lehrgang Häusliche Krankenpflege des ASB. Der Lehrgang, der sich an Angehörige von Pflegebedürftigen richtet, die zu Hause betreuen, findet abends statt. Anmeldung und Auskunft unter
Bis zum 28. Februar können sich Interessierte für eine Studienfahrt nach Paris zum Thema Ausländerfeindlichkeit in Frankreich und Deutschland anmelden. Organisiert wird die Reise (16. bis 23. April) von der Volkshochschule Norderstedt (Preis: 220 Mark). Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren können sich in der Rathausallee 50, 22846 Norderstedt (
Eine Kleidersammlung für Pflegeheime in Polen führen die DGB-Senioren durch. Die Aktion Rübezahl bittet um guterhaltene Kleidung, Handtücher, Bettwäsche und Gardinen. Die in Kartons verpackten Sachen sollten bis zum 10. März im Büro der DGB-Senioren, Besenbin-derhof 60, Ebene U1 (
Noch Resturlaub? Was aus dem letzten Jahr noch an Urlaub übrig ist, sollte bis zum 31. März aufgeholt werden. Zwar bestimmt der Arbeitgeber den Zeitpunkt, er muß aber auf die Wünsche der Beschäftigten eingehen. Wenn ArbeitnehmerInnen im Urlaub krank werden, muß umgehend der Arbeitgeber informiert werden. Die Dauer des Urlaubs verlängert sich dadurch nicht automatisch. Nach Beendigung der Krankheit muß laut Rechtsanwaltskammer die Arbeit unverzüglich wieder aufgenommen werden.
Die Schulärztliche Dienststelle und Mütterberatungsstelle in Lurup ist umgezogen. Die donnerstags von 14 bis 15 Uhr (Schulärztliche Dienststelle
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