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Kranksein wird teurer

■ Mehr Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln, Urlaubstage für Kuren

Bonn (dpa) – Höhere Zuzahlung und Urlaubsanrechnung bei Vorsorgekuren sowie dynamische Anhebung der Selbstbeteiligungen sind die direkt fühlbaren Maßnahmen für Patienten bei der geplanten dritten Stufe der Gesundheitsreform. Kassen und Ärzte sollen eine erheblich höhere Verantwortung für die Höhe der Beitragssätze tragen. Dem Staat bliebe nur noch die Rahmenverantwortung. Abstriche am derzeitigen Leistungskatalog der Kassen soll es aber nicht geben. Dies geht aus den Eckpunkten für die dritte Stufe der Reform hervor, die Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) gestern zusammen mit Koalitionsexperten vorstellte.

Auf der Versichertenseite sollen ab Juli 1997 alle festen Zuzahlungen etwa für Krankenhaus, Kuren, Fahrtkosten und Arzneimittel in Zwei-Jahres-Schritten entsprechend dem Anstieg der durchschnittlichen Arbeitsentgelte erhöht werden. Da Pfennigbeträge auf 50 Pfennige aufgerundet werden, ergibt sich bei der niedrigsten Zuzahlung – 3 Mark für Arznei – eine Erhöhung auf 3,50 Mark.

Bei Vorsorgekuren soll die Zuzahlung von täglich 12 Mark (9 Mark im Osten) auf 25 (20) Mark angehoben werden. Bei Anschlußkuren nach schweren Krankheiten und Operationen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, die Krankenhausaufenthalten gleichen, bleibt die Zuzahlung unverändert. Für sie soll auch die geplante Anrechnung von zwei Urlaubstagen je Woche Vorsorgekur nicht gelten.

Bei Zahnersatz soll der bisherige prozentuale Zuschuß von 40 oder 50 Prozent durch einen Festzuschuß in Höhe der heutigen Leistung ersetzt werden. Als neue Leistung soll die Prophylaxe beim Zahnarzt verstärkt werden. Die Kassen sollen mehr Freiheit bei den Verträgen mit Anbietern bekommen.

Die Eckpunkte sollen im Januar ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Dabei dürfte es noch Änderungen geben, da der von SPD-regierten Ländern dominierte Bundesrat zustimmen muß.

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