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Ozonklage abgewiesen

■ Bundesrichter wollen nicht richten

Berlin (taz/dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von 25 Kindern gegen das im Juni verabschiedete Ozongesetz nicht angenommen. Die aus verschiedenen Bundesländern stammenden Kinder hatten die Beschwerde im Oktober auf Initiative von Greenpeace eingereicht. Die Umweltschützer wollten erreichen, daß die Richter in Karlsruhe das Ozongesetz für nichtig erklären, weil es den Sommersmog nicht wirksam bekämpft und damit das Grundrecht der Kinder auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt. „Die Verordnung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Kinder sind empfindlicher gegen Ozon als Erwachsene, genießen aber dem Grundgesetz nach gleiches Schutzrecht“, erläutert Rüdiger Rosenthal von Greenpeace.

In ihrer Begründung schreiben die drei RichterInnen: „Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht nur dann feststellen, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben sind oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind.“ Das aber sei noch nicht erwiesen. Im übrigen sei es Sache der Gesetzgeber, die notwendigen Abwägungen vorzunehmen und in politisch verantwortliches Handeln umzusetzen.

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