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Das schnelle Rasseln der Zähler

■ Telekom-Fehler: Am Neujahrstag Werktagstarif berechnet

Berlin (taz) – Die Umstellung auf die neue Gebührenordnung hatte für eine Reihe von Telekom- Kunden doppelt üble Folgen. Am ersten Tag der Umstellung zeigten sich viele entsetzt, wie schnell die Gebührenzähler an ihren Telefonen vor allem bei längeren Ortsgesprächen laufen. Noch entsetzter waren manche, die am Neujahrstag ihre Neujahrswünsche loswerden wollten und zusehen mußten, wie ihre Ferngespräche zum erheblich teureren Nachmittagstarif für Werktage abgerechnet wurden.

Nach Auskunft eines Telekom- Sprechers handelte es sich dabei um einen Softwarefehler. Der SEL-Computer habe den 1. Januar nicht als Feiertag erkannt. Der Fehler sei aber „nur bei Überlast kombiniert mit einem bestimmten Anrufverhalten“ aufgetreten. Deswegen seien nicht alle, sondern „maximal 550 von 8.000 digitalen Vermittlungsstellen“ bundesweit betroffen gewesen. Der Fehler sei „im direkten Zusammenhang mit der Umstellung“ aufgetreten, weitere Patzer seien also nicht zu erwarten. Das ist einerseits schade für die TelefonbenutzerInnen, weil der Computer ja vielleicht zum Ausgleich langsamer gezählt hätte – am Feiertag, der für die Pflegeversicherung gestrichen wurde.

Betroffen war das Gebiet der Telefondirektion Stuttgart und die Stadt Weimar nebst einigen anderen Gemeinden im Thüringischen. Ortsgespräche waren allerdings nicht teurer als eigentlich erlaubt. Die betroffenen Kunden bekämen per Kulanzregelung ihr Geld zurückerstattet, versprach der Sprecher. An den digitalen Vermittlungsstellen sei ablesbar, wer zuviel gezahlt habe.

Laut der Berliner Boulevardzeitung B.Z. will der Münchner Rechtsanwalt Volker Thieler die Telekom in einer Zivilklage wegen Wuchers verklagen und so die gebührenerhöhung unwirksam werden lassen. Außerdem will er die neue Rechnung auch strafrechtlich prüfen lassen, weil die Erhöhung in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Meinungsaustausch eingreife. „Durch die unberechtigte Preiserhöhung wird sozial schwachen Bürgern dieses Grundrecht verwehrt“, so Thieler. Nebenbei wurde laut dem Rechtsanwalt auch die gesetzlich vorgesehene öffentliche Bekanntmachung der neuen Tarife in den Postämtern nicht eingehalten. usche

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