: Bauwagen sollen weg
■ Bauordnungsamt will Weidedamm-Auswohner vertreiben
Nach der „letzten Warnung“ kommt die allerletzte. Die haben die Bewohner der Bauwagen, die vom Weidedamm friedlich auf einen Platz in Woltmershausen gezogen sind, gestern vom Bauordnungsamt unter Polizeischutz bekommen. Wenn die Bauwagen bis zum 15. Januar nicht verschwunden sind, dann sollen sie – „sofortiger Vollzug“ ist angeordnet – zwangsweise abgeschleppt werden.
Das, teilt das Bauordnungsamt gleich mit, würde 1.000 Mark pro Wagen oder mehr kosten. Die Duldung, die die Gewoba im Herbst für das Abstellen der Bauwagen auf dem Gelände an der Stromer Landstraße mündlich ausgesprochen hatte, ist damit ausdrücklich aufgehoben: Diese Duldung habe sich auf das bloße Abstellen bezogen, nicht auf das Bewohnen. Tatsächlich war den Weidedamm-Bewohnern damals augenzwinkernd angedeutet worden, an der neue Stelle werde wohl niemand etwas gegen ihr „Wohnen“ haben.
Die Androhung unmittelbaren Zwangs bezieht sich auf das „Verwaltungsvollstreckungsgesetz“ von 1934. In der fünfseitigen juristischen Begründung erklärt das Bauordnungsamt, daß die Bauwagen an der Stromer Landstraße auf einem Gebiet stünden, das laut gültigem Bebauungsplan von 1962 als „Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt ist. Und: „Auf Straßenverkehrsflächen ist das Wohnen unzulässig.“
Das Stadtamt, bei dem sich die Bauwagen-Bewohner ordnungsgemäß anmeldeten, hatte solche Bedenken nicht. Tatsächlich, darauf weist David Jury hin, ist an dem Abstellplatz keine Straße, und nach den neuesten Planungen soll auch nie eine Straße entstehen.
Die weitergehende Begründung für die Räumungsverfügung zielt darauf ab, daß die Bauwagen auf der Baustelle die „öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit“ gefährden würden, denn es fehle an „Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung“. Selbst als Behelfsbau wären die Bauwagen somit nicht genehmigungsfähig. Insbesondere wegen der „Vorbildwirkung“ müsse eingeschritten werden, schreibt das Bauordnungsamt, denn es müsse „verhindert werden, daß im ganzen Stadtgebiet solche Wohnnutzungen entstehen“.
Tatsächlich darf nirgends in der Stadt ein Bauwagen aufgestellt werden. Schon im Dezember hatte der Justitiar des Bauressorts den Wagenbewohnern mitgeteilt, er glaube nicht, daß ihnen ein anderer Platz zugewiesen werden könne. Vorsorglich lag der damaligen Räumungsaufforderung ein Zettel mit der Telefonnummer der Wohnungshilfe bei und mit der Bemerkung: „Falls Ihnen Obdachlosigkeit droht, wenden Sie sich bitte an...“
K.W.
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