: Journalisten gegen Christo
Das Künstlerpaar Christo und Jeanne-Claude kann den Medien nach Einschätzung des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) nicht die Veröffentlichung von Fotos des von ihnen verhüllten Reichstags verbieten. Wie der DJV gestern unter Hinweis auf das Urheberrecht in Bonn erläuterte, sei der Reichstag zum Zeitpunkt der Aufnahme ein bleibendes Kunstwerk an einem öffentlichen Platz gewesen. Das Paar könne somit keine Auflagen für die Veröffentlichung von Filmen oder Fotos machen oder gesonderte Honorare verlangen. Der Exklusiv-Fotograf des Paares, Wolfgang Volz, wies die Darstellung des Verbandes zurück. Die Forderung von Christo und Jeanne-Claude stütze sich auf richterliche Grundsatzurteile, sagte Volz. In einem Brief an deutsche Bildagenturen hatten Christo und Jeanne-Claude Ende Dezember erklärt, daß Veröffentlichungen von Bildern des Reichstag-Projekts „ohne ausdrückliche Genehmigung von uns unzulässig sind“. Die Verhüllung sei kein Tagesereignis mehr.dpa
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