: Hilfe für Behinderte
■ Bundesarbeitsminister will nun doch Gesetz über Pflegeversicherung ändern
Bonn (AFP) – Nach zahlreichen Protesten unter anderem von Behindertenverbänden gegen die Pflegeversicherung bereiten die Koalitionsfraktionen jetzt ein zweites Änderungsgesetz vor. Das teilte das Bundesarbeitsministerium gestern mit. Dabei werde es um Fragen gehen, die sich aus der Praxis ergeben hätten. Auch Forderungen der Behindertenverbände insbesondere zu Abgrenzungen zwischen Leistungen der Sozialhilfe und der Pflegeversicherung sollten in das Änderungsgesetz einfließen. Zahlreiche Behindertenverbände hatten zuvor einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sicherstellen soll, „daß behinderte Menschen nicht aus der Pflegeversicherung ausgegrenzt werden“.
Seit Monaten streiten Sozialhilfeträger und Pflegekassen über die Übernahme der Kosten für bestimmte Hilfsleistungen. Von der Auseinandersetzung sind besonders die 140.000 Menschen in stationären Behinderteneinrichtungen betroffen. 1,1 Millionen Behinderte werden zudem zu Hause gepflegt. Eine der zentralen Forderungen der Behindertenverbände lautet, Leistungen der Eingliederungshilfen nach dem Sozialhilfegesetz und der Pflegeversicherung müßten besser verzahnt werden.
Die Verbände schlagen vor, die Kosten in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe sollten zwischen Sozialhilfe und Pflegeversicherung aufgeteilt werden, wobei die Pflegeversicherung etwa 20 Prozent übernehmen müsse. Sie kritisierten, seit Monaten würden viele Kindergärten, Schulen, Werkstätten für Behinderte und vergleichbare Einrichtungen von den Sozialhilfeträgern genötigt, sich schrittweise in eine Pflegeeinrichtung umzuwandeln. Andernfalls werde ihnen mit der Kürzung von Leistungen gedroht.
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