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Polizei zerreißt Familie

■ Ausländerbehörde schiebt Kinder ab. Ihre Eltern bleiben in Deutschland

Hannover (taz) – Durch Abschiebung hat die Ausländerbehörde des Landkreises Nienburg eine kurdische Flüchtlingsfamilie auseinandergerissen. Am Mittwoch abend wurden die drei jüngsten Kinder der Familie Yavuzahmataca in Hannover ins Flugzeug nach Istanbul gesetzt. Der Vater und der älteste Sohn der Familie, die sich an diesem Tag nicht zu Hause aufgehalten hatten, blieben zurück. Die drei abgeschobenen Kinder – zwei Mädchen im Alter von 18 und 17 Jahren und ein 14jähriger Junge – hatten fünf Jahre in der Bundesrepublik gelebt und waren hier zur Schule gegangen.

Der Niedersächische Flüchtlingsrat kritisierte gestern die Blitzaktion der Ausländerbehörde als Verstoß gegen den im Grundgesetz verbrieften Schutz von Ehe und Familie sowie als Bruch der europäischen Menschenrechtskonvention. Die grüne Landtagsabgeordnete Heidi Lipmann-Kasten sprach von einer „Deportation ohne Begleitung und Betreuung“. Demgegenüber verteidigte das niedersächische Innenministerium gestern die Abschiebung als rechtmäßig. Nur alleinreisende, minderjährige Kinder müßten bei einer Abschiebung besonders betreut werden. In diesem Falle habe jedoch die bereits volljährige Tochter ihre beiden jüngeren Geschwister begleitet. Außerdem sei der Landkreis Nienburg zur Zeit der Abschiebung davon ausgegangen, daß die Mutter der drei Kinder noch in der Türkei lebe. Daß diese ebenfalls aus der Türkei geflohen sei, habe man erst im nachhinein erfahren.

Das Innenministerium betonte außerdem, daß die Abschiebung vorher angekündigt gewesen sei. Dem widersprach der Rechtsanwalt der Familie. Noch am 4. Janauar habe diese einen erneuten Asylantrag gestellt und nach dessen Ablehnung einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Dieser sei zwar abgelehnt worden, jedoch habe der Beschluß dem Anwalt zur Zeit der Abschiebung noch nicht vorgelegen. J. Voges

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