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Verfassungsgericht ganz ohne Limit

■ Eine VCD-Klage wurde abgeschmettert, Autos rasen weiter

Berlin (taz/dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage für eine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und niedrigere Tempolimits abgelehnt. Eine Klage habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, begründete das Karlsruher Gericht seine Entscheidung. Dies teilte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) am Mittwoch in Bonn mit.

Der VCD-Vorsitzende Rüdiger Wohlers hatte im Juni 1995 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er wollte die Einführung einer Autobahn-Höchstgeschwindigkeit sowie die Absenkung anderer Tempobeschränkungen durchsetzen, um die Zahl von 500.000 verletzten Menschen jährlich durch den Autoverkehr und die Unfallzahlen zu verringern.

Nach Ansicht des VCD gebietet das Grundrecht auf Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit stärkere Begrenzungen der Geschwindigkeit. Das Verfassungsgericht hält eine Nachbesserung der Bestimmungen jedoch nur für erforderlich, wenn sich die Verhältnisse grundlegend geändert hätten und der Staat die Grundrechte durch Untätigkeit verletze. In der Straßenverkehrsordnung sei aber vorgeschrieben, daß stets nur mit einer der Situation angepaßten Geschwindigkeit gefahren werden dürfe. Außerdem würden die Unfallzahlen durch örtliche Tempolimits sinken. „Das blinde Vertrauen des Verfassungsgerichts in die Straßenverkehrsordnung ist grotesk“, so Wohlers. Unfallursache Nummer eins sei gerade unangepaßte Geschwindigkeit mit zu hohem Tempo und zu wenig Abstand. Die Quote der Unfalltoten (jährlich fast 10.000) sei zwar durch Gurtpflicht und ein verbessertes Rettungswesen gesunken. Doch die Zahl der Verletzten liege seit Jahrzehnten konstant bei 500.000 Menschen jährlich. Jede Minute werde ein Mensch verletzt, jede Stunde einer getötet. Dem VCD bleibt nach Abweisung der Klage nun nur der politische Druck auf die Regierung. rem

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