Haas-Prozeß ohne Kronzeugin

■ Palästinenserin Andrawes will nicht gegen Monika Haas aussagen. Haas-Anwälte beantragen Freilassung

Frankfurt/Main (dpa) – Im Frankfurter Prozeß gegen Monika Haas haben die Verteidiger die Freilassung der Angeklagten gefordert. Sie beantragten vor dem Oberlandesgericht, den Haftbefehl aufzuheben. Die Anwälte begründeten ihren Vorstoß mit einer Erklärung der Palästinenserin Souhaila Andrawes. Haas ist wegen Beihilfe zur Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ 1977 angeklagt.

Andrawes hatte Haas zunächst beschuldigt, den Entführern der Lufthansa-Maschine als Waffenlieferantin geholfen zu haben. Anfang der Woche hatte Andrawes ihre Aussagen jedoch zurückgenommen. Auf ihre ursprünglichen Äußerungen stützt die Bundesanwaltschaft weitgehend ihre Anklage.

In einem Schreiben der Palästinenserin, das gestern vor dem Staatsschutzsenat verlesen wurde, heißt es: „Ich, Souhaila Andrawes, früher palästinensischer Soldat, (...) nehme hiermit die Aussagen betreffend Monika Haas in den Ermittlungen zurück.“ Trotz dieses Briefes soll die Palästinenserin wie geplant am 15. Februar als Zeugin gehört werden.

In dem Brief beteuert Andrawes, sie habe weder gelogen noch Geschichten erfunden. Haas sei „keine Gefahr mehr für die Gesellschaft“. Die Palästinenserin erklärte, es habe keine Absprachen zwischen ihr und der Polizei gegeben. Die Bundesanwaltschaft verweigerte die Auskunft darüber, ob sie Andrawes im Gegenzug für Aussagen eine strafmildernde Kronzeugenregelung angeboten hat. Andrawes ist das einzige überlebende Mitglied des palästinensischen Kommandos, das die „Landshut“ entführt hatte. Sie sitzt in Hamburg in Untersuchungshaft und wartet dort auf ihren Prozeß. Haas muß sich seit einer Woche unter anderem wegen Beteiligung an der „Landshut“-Entführung sowie an der Entführung und Ermordung des damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer im September 1977 verantworten.