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Haas bleibt in Haft

■ Prozeß um „Landshut“-Entführung

Frankfurt/Main (taz) – In aggressiver Stimmung begann gestern vor dem Frankfurter Oberlandesgericht der dritte Verhandlungstag gegen Monika Haas. Das Gericht hatte zuvor eine Entlassung der Angeklagten aus der Untersuchungshaft abgelehnt. Es hält sie weiter „dringlich“ tatverdächtig, 1977 an der Entführung der Lufthansa-Maschine „Landshut“ nach Mogadischu und der Ermordung von Hanns-Martin Schleyer beteiligt gewesen zu sein. Die Verteidigung reagierte darauf mit dem ersten Befangenheitsantrag gegen alle drei Richter. Sie hatte die Haftentlassung gefordert, weil die Hauptbelastungszeugin der Bundesanwaltschaft, die Palästinenserin Andrawes, ihre Aussage zurückgezogen hatte. Andrawes war im Herbst 1994 von Norwegen an die Bundesrepublik ausgeliefert und als Kronzeugin benannt worden. Sie hat selbst als einzige Überlebende des arabischen Entführerkommandos in der Bundesrepublik eine hohe Haftstrafe zu erwarten. hei

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